Sünden der Unwissenheit und Schwachheit
7. Predigt vom 14. Oktober 1832
„Laßt uns darum hinzutreten mit aufrichtigem Herzen und mit der Fülle des Glaubens, unser Herz besprengt und gereinigt vom bösen Gewissen, unseren Leib gewaschen mit reinem Wasser“ (Hebr 10,22).
Unter den Gründen, die man für die Beobachtung bestimmter Gebetszeiten anführen kann, gibt es einen, der sehr einleuchtend ist, aber vielleicht nicht so sorgsam bedacht und befolgt wird, wie es sein sollte. Ich meine die Notwendigkeit, der zufolge der Sünder sich von Zeit zu Zeit reinigen muß von der stets sich häufenden Schuld, die das Gewissen belastet.